12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde 1 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde 2 wird teilweise gutgeheissen. Die Einstellung des Verfahren im Zusammenhang mit der Anzeige vom 20. November 2019 wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege (BM 20 24266) betreffend die Anzeige vom 31. Januar 2018 wird aufgehoben und das Verfahren wird an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die Rechtskraft des Verfahrens SK 21 465 abzuwarten. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.