eine besondere Bedeutung zeitigen. Die Bedeutung beider Beschwerdeverfahren muss vor diesem Hintergrund als gering bezeichnet werden; gleiches gilt für ihre Komplexität, welche vorliegend höchstens aufgrund der grossen Anzahl an Anzeigen und Gegenanzeigen leicht erhöht ist. Das Ausgeführte wird durch den Umstand illustriert, dass die Beschwerde 1 von «juristischen Mitarbeitern» verfasst wurde (Aufwand: 6 Stunden) und die mandatierte Rechtsvertretung für deren Finalisierung lediglich ¾ Stunden aufwendete, was gegen eine grosse Komplexität der betreffenden Verfahren spricht.