10 10. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde 2 teilweise gutzuheissen; das Verfahren BM 20 24266 (basierend auf der Anzeige vom 20. November 2019) betreffend den Vorwurf der falschen Anschuldigung und Verleumdung durch die Anzeige vom 31. Januar 2018 wird an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese hat das Verfahren BM 20 24266 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens SK 21 465 zu sistieren. Soweit weitergehend wird die Beschwerde 2 abgewiesen. Die Beschwerde 1 wird abgewiesen.