Es sei eher so, dass die Parteien aufgrund ihres mehrjährigen Streits eine gewisse Übersensibilität entwickelt hätten. 9.3 Begründung Beschwerde Der Beschwerdeführ 2 führt dagegen mehrere (übersetzte) Aussagen des Beschwerdeführers 1 ins Feld, welche seiner Ansicht nach ehrverletzend seien: - «Die tödliche Waffe, die er benutzen will, ist Einschüchterung […]» - «[…] trotz der vielen Einschüchterungen durch Messages, Drohungen [...], Computerviren, die ich erhalten habe» - «Ich vergesse die Privatdetektive nicht, die mich beschatten.» - «Sie können sich vorstellen, dass Sie beschattet werden»