Beschwerde Der Beschwerdeführer 2 macht hierzu geltend, er bestreite das Eigentum des Beschwerdeführers 1 betreffend die Statue «L.________» nicht, mache aber ein Restitutionsrecht geltend, weshalb der Beschwerdeführer 1 ihn zu Unrecht angezeigt habe: Das Gleiche gilt für den vom gleichen Verfahren (BM 20 24266) erfassten Vorwurf, A.________ habe sich der falschen Anschuldigung und der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht, indem er in seiner Anzeige behauptete, der Beschwerdeführer behalte die Statue "L.________" trotz Leistung des Kaufpreises zurück.