Es habe sich gezeigt, dass die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom 27. Januar 2021 bzw. 2. Februar 2021 kein eindeutiges Beweisergebnis zu erbringen vermocht habe. Vielmehr sei trotz erhobener Anklage, was doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Schuldspruches impliziere, praktisch vollumfänglich freigesprochen worden. Mithin könne nicht geklärt werden, wer nun aus welchen Gründen Besitz und Eigentum an den Bildern etc. haben solle, geschweige denn, ob sich jemand strafbar gemacht habe. Es sei zwar korrekt, dass das Verfahren infolge Berufungserklärung noch nicht rechtskräftig sei.