Der Anzeiger und der Beschuldigte pflegten auch nach Vollzug des Kaufvertrags weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis. Aufgrund seiner Expertise in diesem Gebiet, unterstützte der Beschuldigte den Anzeiger auf dessen Bitte beim Vorhaben, die Echtheit und den - auch zum heutigen Zeitpunkt noch ungewissen - tatsächlichen Wert des Gemäldes „I.________(Name Kunstobjekt)" (Objekt 1) feststellen zu lassen (B 4). Zu diesem Zweck unternahmen sie bspw. zwei Reisen ans Fraunhofer Institut in Fürth um eine tomographische Expertise anfertigen zu lassen und beauftragten mehrere Experten mit der Begutachtung (und teilweise auch der Restauration) des Gemäldes.