- Objekt 3: J.________ XXe siècle, K.________ (Name Kunstobjekt). Der Beschuldigte wollte den schriftlichen Vertrag mit dem Anzeiger um die neu aufgenommenen Gegenstände anpassen und nahm ihn deshalb mit. Der Anzeiger ist folglich nicht im Besitz eines Exemplars dieses Vertrags oder einer Kopie davon. Trotz mehrmaliger Aufforderung, hat der Beschuldigte bis heute eine Herausgabe des angepassten Vertrages verweigert. […] Dem Anzeiger liegt zurzeit nur der erste nicht gegenseitig unterzeichnete Entwurf des damaligen Vertrages vor, der noch die ursprünglichen 4 Kunstobjekte enthielt.