382 Abs. 1 StPO). Auf beide form- und fristgerechten Beschwerden ist einzutreten. 2 3. Die äusseren Umstände der vorliegenden Auseinandersetzung aus Sicht des Beschwerdeführers 1 ergeben sich aus dessen Anzeige vom 31. Januar 2018 gegen den Beschwerdeführer 2: