2 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer 2 weiterzuführen. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens PEN 20 432 (vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland) zu sistieren; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 erhob ausserdem der Beschwerdeführer 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Beschwerde (nachfolgend: Beschwerde 2) bei der Beschwerdekammer mit dem Antrag, Ziff. 1 sowie – soweit das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer 1 betreffend