und die Verfahrenskosten dem Kanton Bern auferlegt (Ziff. 4). Den Beschwerdführern 1+2 wurde für ihre Aufwendungen im Verfahren jeweils pauschal CHF 500.00 ausgerichtet (Ziff. 5). Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer 1, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, Beschwerde (nachfolgend: Beschwerde 1) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Anträgen, Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer 2 weiterzuführen.