5. Weitergehend wird keine Entschädigung gesprochen. 6. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Straf- und Zivilklägerin (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin F.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 21. Februar 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: