10 gefähren Aufwand von 4.5 Stunden (ca. 30 Min. Besprechung und Korrespondenz mit Mandantin, ca. 60 Min. Aktenstudium und Studium der Rechtslage sowie 180 Min. Redaktion der Beschwerdeantwort) als geboten. Die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ ist entsprechend zu kürzen. Es resultiert eine Entschädigung von insgesamt CHF 1'247.95 (inkl. Auslagen [3%] und MWST). Der Straf- und Zivilklägerin sind keine entschädigungswürdigen Aufwendungen entstanden. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: