9. Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist der Beschuldigten für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine angemessene Entschädigung auszurichten. Die Verteidigung macht mit Honorarnote vom 3. Februar 2022 für das Beschwerdeverfahren einen Aufwand von 9 Stunden geltend. Mit Blick auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. hierzu E. 5.2) erscheint auch diese Honorarforderung als deutlich über dem gebotenen Aufwand liegend. Die Beschwerdeschrift umfasst 6 Seiten.