Im Rahmen einer knapp zweistündigen Vergleichsverhandlung konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Sachbezogen und angemessen scheint dementsprechend eine Entschädigung von maximal 10 Stunden (insgesamt 2 Stunden Besprechungen mit Klientin inkl. Vorbesprechung für die Vergleichsverhandlung, 1 Stunde Aktenstudium, 2 Stunden Redaktion Einsprachebegründung inkl. allfälliger Rechtsabklärungen, 1 Stunde für das Vorbereiten und Stellen der Beweisanträge, 3 Stunden für die Teilnahme an der Vergleichsverhandlung inkl. Vorbereitung sowie 1 weitere Stunde für übrige Arbeiten und Gerichtskorrespon-