Der Verteidiger beziffert seinen Aufwand summarisch auf 16 Stunden. Dieser soll das Verfassen der Einsprachebegründung, diverse Korrespondenz und Besprechungen mit der Klientin, Aktenstudium und Gerichtskorrespondenz, das Ausfindigmachen von Zeugen sowie die Vorbereitung und Teilnahme an der Vergleichsverhandlung umfassen. Der geltend gemachte Aufwand er-