Wie zuvor erwähnt, ist die Vereinbarung zwischen der Beschuldigten und der Privatklägerin unter staatlicher Mitwirkung und Zusicherung zustande gekommen. Diese Zusicherung muss sich die Beschwerdeführerin anrechnen lassen und es geht nicht an, mittels Beschwerde zu beantragen, die Entschädigung sei eventualiter von der Privatklägerin auszurichten. Zudem erscheint es doch fragwürdig, weshalb die Beschwerdeführerin entgegen ihren Ausführungen im Schreiben vom 28. Oktober 2020 schliesslich doch einen Strafbefehl erlassen hat.