4 nahme der Vergleichsverhandlung). Die Höhe des Stundenansatzes von CHF 280.00 pro Stunde sei im Kanton Bern nichts Aussergewöhnliches. Insofern sei die zulasten des Kantons ausgesprochene Parteikostenentschädigung in der Höhe von CHF 4'743.00 inkl. MWST und Spesen mehr als angemessen.