Da die Beschuldigte eines Vergehens beschuldigt worden sei, sei die Mandatierung eines Anwalts gerechtfertigt gewesen. Gemäss summarischer Aufzählung der Arbeiten seien 16 Stunden Aufwand absolut angemessen (Korrespondenz und Besprechungen mit der Klientschaft, Rechtsabklärungen, Aktenstudium, Redaktion Einsprachebegründung, Behördenkorrespondenz, Ausfindigmachen von Zeugen, Vorbereitung und Teil-