Das Regionalgericht habe der Beschuldigten vergleichsweise angeboten, für eine Einigung die Kosten zu übernehmen, was letztlich ursächlich für das Zustandekommen der Vereinbarung gewesen sei. Sollte nun nur die Parteientschädigung wegfallen und der Rest der Vereinbarung bestehen bleiben, würde dies ein krass stossendes Verhalten der Strafverfolgungsbehörden darstellen. Da die Beschuldigte eines Vergehens beschuldigt worden sei, sei die Mandatierung eines Anwalts gerechtfertigt gewesen.