Natürlich dürfe sich eine derartige Vereinbarung nicht zum Nachteil des Kantons auswirken, was sie vorliegend aber auch nicht tue. Gesamthaft betrachtet – und in Übereinstimmung mit der Einschätzung des Regionalgerichts – hätten die Prozesschancen für die Beschuldigte sehr gut gestanden. Das Weiterführen des Verfahrens hätte nur zu unnötigen Mehraufwänden und somit weiteren Kosten geführt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit letztlich dem Kanton Bern angefallen wären. Die Übernahme der Entschädigung der Parteikosten durch den Kanton Bern habe letztlich der Prozessökonomie gedient und sei nicht zu Lasten des Kantons ergangen.