Anlässlich der vorinstanzlichen Gerichtsverhandlung habe die Streitbeilegung durch Einigung im Vordergrund gestanden. Die Einigung unter den Parteien habe nur unter Übernahme der Parteikostenentschädigung der Beschuldigten durch den Kanton Bern erzielt werden können, da die Beschuldigte mit Blick auf die Prozesschancen im Falle eines Urteils ansonsten bessergestellt gewesen wäre als bei einer Einigung. Natürlich dürfe sich eine derartige Vereinbarung nicht zum Nachteil des Kantons auswirken, was sie vorliegend aber auch nicht tue.