Gegen diesen erhob die Beschuldigte Einsprache. Nachdem die Beschwerdeführerin am Strafbefehl festgehalten und die Akten an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) überwiesen hatte, stellte dieses das Verfahren infolge Einigung und Rückzugs des Strafantrags mit Verfügung vom 23. September 2021 ein. Die Verfahrenskosten und die Entschädigung an die Beschuldigte wurden je vom Kanton Bern getragen. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 30. September 2021 Beschwerde und stellte folgende Anträge: