Die Version des Beschwerdeführers lässt viele Fragen offen, namentlich weshalb seine Schwester beispielsweise im Jahr 2019 einen Grossteil ihres Einkommens in bar abgehoben und gar ihr gesamtes Trinkgeld des Jahres 2020 aufgebraucht hat, damit er sich im Jahr 2021 mit einem unbekannten Kollegen hätte selbständig machen können. Unklar ist auch der Verbleib bzw. Aufbewahrungsort des abgehobenen Bargeldes im Zeitraum zwischen der Abhebung der jeweiligen Geldbeträge und dem Fund der CHF 40'000.00 am 1. Februar 2021, zumal der Beschwerdeführer den Geldbetrag gemäss seinen Angaben erst an diesem Tag im Nachttisch versteckt hatte.