Über die Zeitspanne des Kontoauszugs hinaus finden sich weiter detaillierte Transaktionsauszüge betreffend einzelne Bargeldabhebungen in der Zeit vom 8. September 2020 bis zum 6. Januar 2021 im Gesamtbetrag von CHF 4'979.90. Zusammengerechnet ergibt sich aus den Trinkgeldern in der Höhe von CHF 16'860.00 sowie den gesamten Bezügen von CHF 21'579.90 ein Gesamtbetrag von CHF 38’439.90. Den im Beschwerdeverfahren eingereichten Kontoauszügen ist eine Überweisung der Schwester E.________ an den Beschwerdeführer in der Höhe von CHF 300.00 am 8. September 2021 zu entnehmen, welche dieser drei Tage später in J.___