Bargeldbeträge in der Höhe von bis zu CHF 3'500.00 zu seinen Gunsten von ihrem Bankkonto bezogen. Er unterstreicht dies mit dem Kontoauszug seiner Schwester vom 31. Januar 2019 bis zum 7. Oktober 2019, aus welchem als Gutschriften die Lohnzahlungen eines Gastronomiebetriebs (insgesamt CHF 23'649.00) sowie als Auszahlungen monatliche Bankomatbezüge von jeweils CHF 1'600.00 bis CHF 3'500.00 (insgesamt CHF 16'600.00 CHF) hervorgehen.