8 gebe ihm immer wieder so CHF 100.00 bis CHF 150.00. Er lebe vollumfänglich von seiner Familie (S. 7 Z. 229 ff.). Mit Schreiben vom 10. September 2021 machte der Beschwerdeführer alsdann geltend, die CHF 40'000.00 stammten von seiner Schwester D.________ (ebenfalls bei den Eltern wohnhaft), welche ihm das Geld als zinsloses Darlehen übergeben habe. Er habe die gemeinsame Geschäftsgründung mit einem Kollegen beabsichtigt, weshalb er ausgesagt habe, er bewahre das Geld für einen Kollegen auf. Aus der Steuererklärung von D.