Sie sei aber wieder zurückgekommen. Er habe das Geld dort hingetan, weil sein Vater immer sein Zimmer durchwühle (S. 3 Z. 68 ff.). Später im Verlauf der Einvernahme gab der Beschwerdeführer auf die Frage, wovon er lebe, unverhohlen zur Antwort, seine Schwester (E.________) habe ihm immer etwas Geld gegeben. Mittlerweile habe er bereits ca. CHF 6'000.00 Schulden bei ihr. Sie