Mit Schreiben vom 10. September 2021 macht der Beschuldigte nun geltend, es handle sich dabei um über Jahre angehäuftes Erspartes seiner Schwester, D.________, welche ihm dieses im Hinblick auf die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als zinsloses Darlehen übergeben habe. Da er eine gemeinsame Geschäftsgründung mit einem Kollegen beabsichtigt habe, sei auch seine Aussage im Rahmen der Einvernahme vom 1. Februar 2021 in diesem Zusammenhang zu verstehen.