Auch die Tatsache, dass das Geld in Plastiksäcken verpackt im Schlafzimmer der Eltern versteckt war, spricht für die illegale Herkunft der Gelder. Der Beschuldigte hatte zudem nachweislich Kontakt zu C.________, der im Drogenhandel tätig war. Bereits bei seiner ersten Anhaltung im Mai 2019 konnte C.________ mit 1 kg Kokaingemisch (Reinheitsgrad 85 % Kokainbase) im Wert von CHF 60’000 angehalten werden. Weiter konnten u. a. 365 g Kokaingemisch, 500 g Haschisch sowie über CHF 60’000 in bar sichergestellt werden.