3 Gemäss aktuellem Erkenntnisstand wird das Strafverfahren gegen den Beschuldigten voraussichtlich mit einer Teileinstellung sowie einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Somit ist eine Einziehung nur möglich, sofern aufgrund der Umstände eine strafbare Handlung feststeht. Das Bargeld in der Höhe von CHF 40’000 wurde anlässlich der Hausdurchsuchung im Nachttisch im Schlafzimmer der Eltern des Beschuldigten sichergestellt. Weitere CHF 1'820 kamen im Zimmer des Beschuldigten in einem Bettpfosten versteckt zum Vorschein.