Die Beschlagnahmeverfügung blieb unangefochten. Mit Schreiben vom 10. September 2021 beantragte der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, die Aufhebung der Beschlagnahme. Die Staatsanwaltschaft verfügte darauf am 16. September 2021, die betreffenden Vermögenswerte blieben weiterhin beschlagnahmt.