1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Verfügung vom 8. Februar 2021 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Bargeld aus dem Schlafzimmer der Eltern des Beschwerdeführers im Betrag von CHF 40'000.00 (Ass. 001) sowie Bargeld aus seinem Zimmer im Betrag von CHF 1'820.00 (Ass. 003) als Beweismittel. Die Beschlagnahmeverfügung blieb unangefochten.