2. Die Untersuchungshaft wird angeordnet und der Beschuldigte wird in Untersuchungshaft versetzt. 3. Die Haftdauer wird beschränkt auf einen Monat, d.h. bis am 1. März 2021. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die amtliche Entschädigung wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht festgelegt.