Gemäss den Angaben der behandelnden Ärztin gegenüber dem fallführenden Polizisten wird das Opfer noch mindestens 2-3 Wochen in Spitalpflege verbringen müssen (vgl. Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 30. Januar 2021, S. 3). Solange sich das Opfer in Spitalpflege und mutmasslich unter erheblichem Medikamenteneinfluss befindet, wird eine parteiöffentliche förmliche Einvernahme kaum möglich sein. Mithin liegt derzeit erst die Aussage von einer direktbeteiligten Person – jene des Beschuldigten – vor.