Was die Gefahr einer Einwirkung auf allfällige Beweismittel in der gemeinsamen Wohnung angeht, so ist festzuhalten, dass bereits eine ordentliche Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Fotos des Kochtopfs, der Wasserpfütze und des Messers liegen vor. Die Staatsanwaltschaft gibt unter dem Titel der geplanten Ermittlungshandlungen denn auch nicht an, noch Ermittlungshandlungen in der Wohnung durchführen zu wollen. Der Beschuldigte verfügt seit dem 01.02.2021 über eine neue, eigene Wohnung. Er gab bei der Einvernahme an der ZMG-Verhandlung an, er müsse nur noch seine Sachen dort abholen.