Er habe dies nach einem Jahr nicht mehr ertragen und wollte unbedingt aus der Wohnung mit dem Opfer ausziehen (Hafteröffnung 30.01.2021, Zeilen 45, 155-156). Nachdem er die Abhängigkeit vom Opfer endlich beenden will, erscheint es nicht sehr realistisch, dass er nun wieder den Kontakt zu diesem sucht. Zudem ist auch fraglich, was das Opfer denn (auf Wunsch des Beschuldigten) zugunsten des Beschuldigten aussagen sollte. Das Kerngeschehen ist unbestritten. Zu prüfen ist noch, ob der Beschuldigte in einer Form