Der Beschuldigte gibt die ihm vorgeworfene Tat zu. Er gibt an, der Streit sei ausgebrochen, weil er ab dem 1. Februar 2021 in eine andere Wohnung ziehen werde, das Opfer jedoch von ihm verlangt habe, dass er noch 3 Monate für die gemeinsame Wohnung weiterzahlen müsse. Zudem sei er in der Vergangenheit immer wieder vom Opfer bedroht worden. Er habe diesem das kurz vor dem Kochen stehende Wasser angeworfen, weil er einen Angriff des Opfers unmittelbar befürchtet habe. […] Der Beschuldigte ist geständig, das Opfer mit heissem Wasser übergossen zu haben.