3.2 Der dringende Tatverdacht ist gegeben. Der Beschuldigte wird verdächtigt, D.________ heisses Wasser aus einem Topf angeworfen zu haben: Am Morgen des 29. Januar 2021 kam es zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer in der Küche der gemeinsamen Wohnung zum Streit. Anlässlich des Streits übergoss der Beschuldigte das Opfer mit einem Topf kochenden Wassers. Gemäss übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und des vom Opfer nach dem Vorfall zunächst verständigten Kollegen behändigte der Beschuldigte im Verlauf des Streits ein Messer. Laut den Angaben des Beschuldigten habe er dies nur getan, weil das Opfer eine Schere behändigt habe.