1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung, evtl. Versuchs dazu. Mit Entscheid vom 1. Februar 2021 wies das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung von einem Monat Untersuchungshaft ab. Es ordnete derweil verschiedene Ersatzmassnahmen für drei Monate an. Gegen diesen Entscheid erhob die Staatsanwaltschaft gleichentags Beschwerde.