1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens BK 21 341, bestimmt auf CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren BK 21 341 wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. Der Beschwerdeführer ist von einer Rück- und Nachzahlungspflicht befreit. 4. Die Kosten des Neubeurteilungsverfahrens BK 21 437, bestimmt auf CHF 1’000.00, trägt der Beschwerdeführer. 5. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren BK 21 437 wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt.