Heute wäre es zum Abschluss gekommen (pag. 1207). Der Umstand, dass der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Abschluss im Konjunktiv gesprochen hat, deutet stark daraufhin, dass es für ihn noch nicht zum Abschluss gekommen ist. Es mag zwar sein, dass sich die Situation durch die Unter- suchungs- und Sicherheitshaft und den damit verbundenen Abstand beruhigt hat. Aber durch die Verurteilung wegen versuchten Mordes und der in diesem Zusammenhang entscheidenden Aussagen des Opfers ist «die Sache» nach wie vor bzw. zumindest wieder als aktuell und nicht als abgeschlossen zu beurteilen, zumal sich