Das deutet auf eine ausgeprägte Kollusionsneigung hin. Das Opfer sagte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zudem aus, der Beschwerdeführer habe 2016 gesagt, dass er alle, die gegen ihn ausgesagt hätten, erschiessen werde. Er erhalte sowieso eine Strafe (pag. 1628, Z. 3 ff.). Auch wenn diese Äusserung des Beschwerdeführers nicht dieses Strafverfahren betrifft, verstärkt sie den sich aus den Vorstrafen ergebenden Eindruck, zumal die Aussagen des Opfers auch mit Blick auf den Kontext, in dem sie gemacht worden sind, glaubhaft erscheinen. In Anbetracht dieser Umstände sowie der kollusionsanfälligen und nach wie vor