Während Letzterer auf den Boden bzw. unterhalb der Knie des Opfers gezielt haben will, hat das Opfer ausgesagt, der Beschwerdeführer habe auf ihr Gesicht bzw. ihren Kopf gezielt und die Augenzeugin gab zu Protokoll, der Beschwerdeführer habe geradeaus gezielt. In diesem Zusammenhang weisen die kantonalen Behörden berechtigterweise auf die zentrale Bedeutung der Aussagen bei Beziehungsdelikten hin.