Je weiter das Strafverfahren vorangeschritten ist und je präziser der Sachverhalt bereits abgeklärt werden konnte, desto höhere Anforderungen sind jedoch an den Nachweis von Verdunkelungsgefahr zu stellen (Urteil des Bundesgerichts 1B_218/2018 vom 30. Mai 2018 E. 3.1 f.). 5.2 Das Bundesgericht hatte bereits in seinem Urteil 1B_234/2020 vom 5. Juni 2020 die Kollusionsgefahr in Bezug auf den Beschwerdeführer zu prüfen und bejahte diese. Es führte in diesem Zusammenhang u.a. Folgendes aus (E. 3.1): […]