Am 30. September 2021 teilte Rechtsanwältin B.________ mit, dass seitens der Verteidigung auf eine Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid verzichtet werde, und ersuchte darum, die Stellungnahme vom 30. September 2021, welche im Rahmen des weiteren Haftverlängerungsverfahren beim Regionalgericht eingereicht worden sei, als Stellungnahme im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu den Akten zu nehmen. Darin wird beantragt, der Beschwerdeführer sei per 7. Oktober 2021 aus der Sicherheitshaft zu entlassen.