2. Gestützt auf dieses Urteil des Bundesgerichts verfügte die Verfahrensleitung am 27. September 2021, dass das Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BK 21 437 fortgeführt werde. Gleichzeitig gab sie den Parteien Gelegenheit, sich innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung zum Bundesgerichtsurteil zu äussern bzw. abschliessende Bemerkungen einzureichen.