___ aber mit den zuständigen Ärzten organisieren, damit er anschliessend gesellschaftlich, gesundheitlich und rechtlich zurechtkomme (S. 4 des Protokolls, Z. 96 ff.). Gemäss Gutachten vom 22. Mai 2013 ist eine psychische Erkrankung des Beschwerdeführers für den damaligen Zeitraum erststellt und es liegen aufgrund der Ausführungen des Beschwerdeführers und seiner Verteidigung Anzeichen dafür vor, dass ebensolche Einschränkungen aktuell ebenfalls gegeben sein könnten.