__ eingewiesen worden. Diese ärztliche Unterbringung sei mittels Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vom 25. September 2019 in eine behördliche Unterbringung umgewandelt worden und mit Entscheid vom 4. Dezember 2019 wieder aufgehoben worden. Es seien stattdessen Massnahmen angeordnet worden, wonach sich der Beschwerdeführer einer ambulanten psychiatrischen Behandlung bei Dr. med. D.________ unterziehen und seine regelmässige Medikamenteneinnahme überwacht werden solle. In der Folge sei es zu Rückschlägen verbunden mit mehreren Klinikaufenthalten gekommen.