5. Der Beschwerdeführer ist Schweizer Staatsbürger, geboren am C.________ (Geburtsdatum), wohnhaft in D.________ (Ort) und gemäss den Verfahrensakten Innendienstmitarbeiter sowie der deutschen Sprache mächtig. Für sein Interesse am Gang des Strafverfahrens zeugt die (unbegründete) Einsprache am 28. Dezember